Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.09.2011 - 3 U 32/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10102
OLG Celle, 14.09.2011 - 3 U 32/11 (https://dejure.org/2011,10102)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.09.2011 - 3 U 32/11 (https://dejure.org/2011,10102)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. September 2011 - 3 U 32/11 (https://dejure.org/2011,10102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückforderung eines überzahlten Kostenvorschusses durch die Rechtschutzversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bindung der gerichtlichen Festsetzung des Gegenstandswerts; Rückforderung zuviel gezahlten Anwaltshonorars durch eine Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung der gerichtlichen Festsetzung des Gegenstandswerts; Rückforderung zuviel gezahlten Anwaltshonorars durch eine Versicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; BGB § 242; BGB § 195; BGB § 199; RVG § 32; GKG § 63; GKG § 68; VVG a.F. § 12
    Anspruch des Rechtsschutzversicherers auf anteilige Rückzahlung des Honorarvorschusses nach bindender Streitwertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung der gerichtlichen Festsetzung des Gegenstandswerts; Rückforderung zuviel gezahlten Anwaltshonorars durch eine Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1578
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2011 - 3 U 32/11
    Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2010 (XI ZR 37/09), die - anders als hier - die Frage betrifft, ob ein Gesellschafter auch dann haftet, wenn (nur) der Anspruch gegen die Gesellschaft nicht verjährt ist.
  • BGH, 22.03.1988 - X ZR 64/87

    Erhebung der Verjährungseinrede durch den für eine Gesellschaftsschuld in

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2011 - 3 U 32/11
    Zum anderen kann sich ein Gesellschafter, wenn ihm gegenüber die Verjährung unterbrochen ist, nicht auf die Verjährung der Ansprüche gegenüber der Gesellschaft berufen (vgl. BGH X ZR 64/87).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZR 76/20

    Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die

    Gleiches gilt für einen Rückzahlungsanspruch wegen überzahlter Anwaltskosten (OLG Frankfurt a. M., r+s 1990, 341; OLG Celle, VersR 2011, 1578, 1579 jeweils zu § 20 ARB 75; OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1347; van Bühren/Plote/Hillmer-Möbius, ARB, 3. Aufl., § 17 ARB 2010 Rn. 51; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. November 1988 - IVa ZR 143/87, VersR 1989, 250, 251 unter 3. zum Forderungsübergang bei einer Überzahlung des Versicherers).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht